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15393-01 - Lecture examination: Sachenrecht (0 CP)

Semester fall semester 2025
Course frequency Every semester
Lecturers

 

Admission requirements Vor dem Absolvieren dieser Prüfung ist die Veranstaltung
10275-01 Vorlesung: Sachenrecht zu belegen.
Language of instruction German
Use of digital media No specific media used

 

Interval Weekday Time Room
einmalig See individual dates

No dates available. Please contact the lecturer.

Modules Module: Private Law II (Bachelor's Studies: Law)
Module: Private Law II (Bachelor's degree subject: Law)
Assessment format examination
Assessment details Hinweis zu der Anzahl Prüfungsversuche für die Fächer gemäss § 17 lit. a) und b) BLawO
Bei den Fächern
lit. a) Obligationenrecht Besonderer Teil oder Gesellschaftsrecht sind es insgesamt nur zwei Versuche
und
lit. b) Erbrecht, Familienrecht oder Sachenrecht sind es insgesamt ebenfalls nur zwei Versuche.
Bei einem allfälligen ungenügenden ersten Versuch kann das Fach (siehe Beispiele unten) gewechselt werden, es bleibt aber nur noch ein Prüfungsversuch offen. Belegt und gehört werden müssen aber alle fünf Vorlesungen, unabhängig von der Prüfungswahl.

Beispiele:
- Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Obligationenrecht Besonderer Teil, 1. Versuche, Note 3.5; Obligationenrecht Besonderer Teil, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Gesellschaftsrecht, 2. Versuch= Wiederholversuch, Note 2.5 diese Note zählt
- Gesellschaftsrecht, 1. Versuch, Note 3.5; Obligationenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 3 diese Note zählt
Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note.
- Sachenrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Familienrecht, 1. Versuch, Note 3; Familienrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 5 diese Note zählt
- Erbrecht, 1. Versuch, Note 3; Sachenrecht, 2. Versuch = Wiederholversuch, Note 2 diese Note zählt
Bei zwei ungenügenden Versuchen zählt die zuletzt erzielte ungenügende Note.

Mitzubringende Gesetze: ZGB, OR, GBV
Amtliche Ausgaben oder zulässige Sammlungen:
- Texto ZGB
- Texto OR
- Texto ZGB/OR

Die von den Kandidat:innen mitgebrachten Gesetze und/oder Materialien werden von den Aufsichten kontrolliert.
Sie dürfen keine Notizen oder Verweise enthalten.
Das Anbringen von Leuchtmarkierungen oder unbeschriebenen Reitern, Post-it o.ä. ist hingegen zulässig.

Assessment registration/deregistration Registration: course registration
Repeat examination no repeat examination
Scale 1-6 0,01
Repeated registration one repetition
Responsible faculty Faculty of Law, studiendekanat-ius@unibas.ch
Offered by Fachbereich Privatrecht

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