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12171-01 - Lecture with colloquium: Kunstrecht (8 CP)

Semester fall semester 2010
Course frequency Irregular
Lecturers Peter Mosimann (peter.mosimann@unibas.ch, Assessor)
Content Kunst und Recht scheinen auf den ersten Blick nur wenig miteinander gemein zu haben. Dennoch entsteht Kunst nicht im rechtsleeren Raum. An der Schnittstelle von Kunst und Recht greifen viele Rechtsgebiete ineinander. Zahlreiche Normen beeinflussen den Werk- und Wirkbereich der Künstler. Ihre schöpferische Tätigkeit und ihre Bestätigung im Markt wären nicht vollziehbar ohne die zahlreichen stützenden Normen, wie Grundrechte, Urheberrecht, Markenrecht, Privilegien in der Steuergesetzgebung und vielen weiteren Normen. Andererseits engen Normen den Werk- und Wirkbereich des Künstlers ein, so Grundrechte von Drittpersonen, insbesondere anderer Künstler, aber auch das Steuer- und Strafrecht. Das Recht engt die Kunst ein, es ermöglicht sie auch und schützt das schöpferische Arbeitsergebnis vor Aneignung durch Staat und Dritte.
Das Kunstrecht ist kein selbständiges Rechtsgebiet, sondern zunächst ein Querschnittfach. Dies galt jedenfalls noch vor 20 Jahren. Zwischenzeitlich haben sich einzelne eigenständige Kunstrechtsgebiete herausgebildet. Die Veranstaltung ist als Vorlesung mit integriertem Kolloquium konzipiert. Sie vermittelt einen Überblick über die ver-schiedenen Gebiete des Kunstrechts. Sie zeigt auf, wo die traditionellen Rechtsbegriffe resp. -gebiete genügen und wo sich das Kunstrecht selbständig fortentwickelt hat, so z. B. im Gebiete des Kulturgütertransfers oder des Theaterrechts.

1. Kunstrecht - Kunst, Künstler, Sammler, Museen, Produzent, Veranstalter und das Recht
2. Kunst und Grundrechte
3. Kunst und Staat, insbesondere die Kulturförderung (Entwurf Bundesgesetz über die Kulturförderung sowie Bundesgesetz über Pro Helvetia [Revisionsentwurf], Entwurf Gesetz über die Kulturförderung des Kantons Basel-Stadt)
4. WTO vs. UNESCO
Die Liberalisierung der globalen Dienstleistungswirtschaft (Hollywood) vs. Cultural Diversity (europäisches Kulturverständnis)
5. Kunst und IP
(Die Rechte der Künstler auf individuelle und kollektive Verwertung, die Schranken des Urheberrechts, die Kunst im digitalen Zeitalter)
6. Kulturgütertransfer, insbesondere Problematik der Raubkunst
7. Die Verträge der bildenden Kunst
8. Der Werk- und Wirkbereich im Theaterschaffen
9. Kunstunternehmensrecht
10. Kunstarchitektur
11. Kunst, Steuern und Zoll
12. Kunst und Justiz
Bibliography FISCHER HERMANN JOSEF/REICH STEVEN A., Der Künstler und sein Recht, ein Handbuch für die Praxis, München 2007
GLAUS BRUNO/STUDER PETER, Kunstrecht, Zürich 2003
LOEWENHEIM ULRICH (HRSG.), Handbuch des Urheberrechts, München 2003
MOSIMANN PETER/RENOLD MARC-ANDRÉ/RASCHÈR ANDREA F.G. (HRSG.), Kultur Kunst Recht, schweizerisches und internationales Recht, Basel 2008 (erscheint Ende Oktober 2008)
SCHACK HAIMO, Kunst und Recht, Köln 2004
Schlussbericht der Enquète-Kommission "Kultur in Deutschland", Deutscher Bundestag, 16. Wahlperiode, Drucksache 16/7000 vom 11. Dezember 2007
Comments Turnus: jedes 3. Semester / Lehrveranstaltung wird gemäss Planung im FS 2010 wieder angeboten.

 

Admission requirements Kenntnisse des Immaterialgüterrechts und des Verfassungsrechts sind erwünscht
Language of instruction German
Use of digital media No specific media used

 

Interval Weekday Time Room

No dates available. Please contact the lecturer.

Modules Modul Kunstrecht (Master Rechtswissenschaft)
Assessment format proctored-, lect.-, subj. exam
Assessment registration/deregistration Registration/deregistration: faculty
Repeat examination one repetition, repetition counts
Scale 1-6 0,5
Repeated registration no repetition
Responsible faculty Faculty of Law, studiendekanat-ius@unibas.ch
Offered by Fachbereich Privatrecht

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