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23067-01 - Lecture: Behindertenrecht 6 CP

Semester fall semester 2020
Course frequency Every fall sem.
Lecturers Caroline Hess Klein (caroline.klein@unibas.ch, Assessor)
Content Die Bundesverfassung verbietet in Art. 8 Abs. 2 ausdrücklich Diskriminierungen wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung. Sie beauftragt in Art. 8 Abs. 4 den Gesetzgeber von Bund und Kantonen, Massnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Das Behindertengleichstellungsgesetz konkretisiert dieses Verbot und führt dadurch teilweise den Gesetzgebungsauftrag auf Bundesebene aus. Auch die Spezialgesetzgebung des Bundes enthält unterschiedliche Vorschriften zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen. Damit soll ihre autonome Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden. Am 15. Mai 2014 ist zudem die UNO-Behindertenrechtskonvention für die Schweiz in Kraft getreten. Im Sommer 2016 hat die Schweiz ihren Initialstaatenbericht dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen unterbreitet; voraussichtlich im Frühjahr 2021 wird die Schweiz von diesem zum ersten Mal überprüft.

In der Vorlesung werden Entstehung und Tragweite der wichtigsten Quellen des Behindertengleichstellungsrechts untersucht. Unterschiedliche Themenbereiche (u.a. Bau, öffentlicher Verkehr, Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildung, Arbeit, Einbürgerung, Freiheit von Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) werden anhand von zahlreichen Beispielen aus der Praxis diskutiert. Der neuen UNO-Behindertenrechtskonvention wird besondere Beachtung geschenkt. Die Gesetzgebung und Rechtsprechung im Ausland (vor allem USA und Deutschland) sowie auf internationaler Ebene (Europarat, EU, UNO) werden als Vergleich herangezogen.
Learning objectives - Die Studierenden kennen die Grundlagen des Behindertengleichstellungsrechts auf Bundesebene sowie die damit verbundene Rechtsprechung.
- Die Studierenden haben einen Überblick über das Behindertengleichstellungsrechts in den USA, in Deutschland sowie auf internationaler Ebene.
- Die Studierenden wissen, welche Fragen/Probleme sich bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsrechts in den unterschiedlichen Bereichen konkret stellen können.
Bibliography - Ein Reader dient als Grundlage für die Vorlesung. Dieser beinhaltet Erlass-, Rechtsprechungs- und Literaturauszüge, welche für das Thema von Bedeutung sind. Zudem weist er auf weiterführende Literatur und Links hin.
- Markus Schefer/Caroline Hess-Klein, Behindertengleichstellungsrecht, Bern 2014
- Markus Schefer/Caroline Hess-Klein, Droit de l'égalité des personnes handicapées, Berne 2013
Comments - Neben der Dozentin Frau Dr. Caroline Hess-Klein intervenieren in der Vorlesung auch ExpertInnen aus der Praxis (Anwaltskanzlei/Verwaltung) zu ausgewählten Themen.
- Im FS 21 erhalten Studierende, welche die Vorlesung Behindertenrecht erfolgreich abgeschlossen haben, die Möglichkeit, eine Clinic im Behindertengleichstellungsrecht zu absolvieren. Diese bietet Einsätze in der Bundesverwaltung, in der Privatwirtschaft sowie in Rechtsdiensten von Behindertenorganisationen an.

 

Language of instruction German
Use of digital media No specific media used

 

Interval Weekday Time Room

No dates available. Please contact the lecturer.

Modules Electives Master Law (bilingue): Recommendations (Master's Studies: Law (bilingue))
Electives Master Law: Recommendations (Master's Studies: Law)
Wahlbereich Master Rechtswissenschaft (EUCOR): Empfehlungen (Master's Studies: Law (Eucor))
Assessment format lecture examination
Assessment details MA:
Mündliche Prüfung gemäss 8 Abs. 2 lit. a in Verb. mit 10 MLawO.
Assessment registration/deregistration Registration: course registration
Repeat examination no repeat examination
Scale 1-6 0,5
Repeated registration one repetition
Responsible faculty Faculty of Law, studiendekanat-ius@unibas.ch
Offered by Fachbereich Öffentliches Recht

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